Sie überlegen ob Sie sich selbständig machen oder (z.B. als Nachfolger)
|
Dann nutzen Sie Ihre Vorteile durch staatliche Förderungen
bereits VOR Ihrer Existenzgründung, Übernahme oder
Einstieg in ein Unternehmen (z.B. als Gesellschafter / Geschäftsführer)
- Unterstützung und Coaching vor Ihrer Gründung
- Wir sind als Berater und Coach von der KfW anerkannt
- Zuschuss von 70 % unserers Beraterhonorars (für max. 10 Tage Coaching)
- Erhöhung der Erfolgsaussichten Ihrer Gründung/ Übernamhe
In der Vorgründungsphase (vor Gewerbeanmeldung, Übernahme / Einstieg in ein Unternehmen, z.B. im Rahmen einer Unternehmens-Nachfolge) bieten die bayerischen Industrie- und Handelskammern mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) in Form des Vorgründungs- und Nachfolgecoachings Bayern ein bezuschusstes Beratungsprogramm für Existenzgründer und Betriebsübernehmer.
Bereits vor Gewerbeanmeldung begleiten wir Gründer/innen und Nachfolger/innen auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen und vielen Themen rund um Organisation, Marketing / Online Marketing, WebBusiness und eCommerce.
Soll ein bisheriger Nebenerwerb nun zum Vollerwerb ausgebaut werden, kann hier ebenso Unterstützung angeboten werden.
Zuschuss
Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern (VCB) können
- bis zu 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst werden
- bis zu 10 Coaching Tage gefördert werden
Antragstellung
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und Abrechnung erhalten Sie im Merkblatt
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern.
Dieses Dokument sowie alle weiteren benötigten Formulare finden Sie hier zum download.
Wir sind Ihr Berater für Ihr Vorgründungs-Coaching
Als qualifizierter Berater der KfW Mittelstandsbank,,
unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und selbstverständlich auch bei der Antragsstellung.
Wichtiger Hinweis
Den Antrag stellen Sie bitte vor dem Abschluss eines Coachingvertrages bei einem Regionalpartner der KfW,
z. B. bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft vor Ort.


